UPDATE: Trainings- und Hygieneordnung für Hallennutzung

Trainingsbetrieb startet unter Auflagen

Nachdem die Jugendmannschaften der SG Mannheim einen einwöchigen Testlauf zur Wiederaufnahme des Basketballtrainings in der Halle durchgeführt haben, werden alle Mannschaften der SG Mannheim in der kommenden Woche wieder die Möglichkeit haben, in den städtischen Hallen (GBG-Halle und Bertha-Benz-Halle) zu trainieren. Die Schulsporthalle bleiben weiterhin gesperrt. Die Informationen zu Trainingszeiten und -gruppen der jeweiligen Mannschaften können beim entsprechenden Trainer erfragt werden.

Für das Training gilt eine besondere Hygieneordnung, an die sich alle Teilnehmer ausnahmslos halten müssen. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein aller Betroffener, den Regeln Folge zu leisten, um so langsam aber sicher wieder zur Normalität zurückkehren zu können.

Update vom 06. Juli 2020: Mit der Neufassung der Landesverordnung des Landes Baden-Württemberg, die zum 1. Juli 2020 in Kraft getreten ist, ergeben sich Änderungen in unserer Trainings- und Hygieneordnung. Die Änderungen sind nachfolgend rot markiert.


Allgemeine Regeln zum Sportbetrieb während der Corona-Pandemie
1. Teilnahme und Zugang
1.1. Wer darf die Sporthallen betreten?

Die Trainingsangebote finden in städtischen Sporthallen statt. Eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung ist im Eingangsbereich sowie allen Bereichen außerhalb der zugewiesenen Sportfelder zu tragen. Die Sporthallen dürfen nur von Mitgliedern betreten werden. Begleitpersonen, welche Kinder zum Sport bringen, dürfen nicht in die Sporthalle ebenso Personen, die kein Mitglied in der SG Mannheim sind.

Die Sporthalle darf nur zur angegebenen Trainingszeit als gemeinsames Team betreten werden. Ein so wie bisher gehandhabtes separates Erscheinen und „in der Halle warten“, ist nicht mehr möglich. Bitte sammelt euch also mit dem Mindestabstand vor der Halle und betretet diese dann gemeinsam zu Beginn eurer Trainingszeit mit eurem Trainer.

1.2. Wie ist die Zugangsformalität?

Die Mannschaftstrainer erstellen vorab für eine Woche die Teilnehmerlisten und senden diese an den jeweiligen Koordinator per Mail zu. Eine Vorlage für die Teilnehmerliste gibt es bei der Stadt Mannheim oder der SG Mannheim. Eine selbst erstellte Liste ist auch möglich (Kopf: Verein und Halle, Name, Vorname, Datum, Beginn, Ende, Telefonnummer, Adresse). Die Anwesenheitsliste ermöglicht, dass im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen lückenlos zurückverfolgt werden können. Die Liste ist vom verantwortlichen Trainer am Ende des Trainings an seinen Koordinator zu schicken. Die Listen werden von SG Mannheim vier Wochen verwahrt und anschließend vernichtet

2. Verhaltensregeln in der Sporthalle
2.1. Maximale Teilnehmerzahl, Sportbetrieb

In Gruppen bis zu 20 Personen können die für das Training oder die Übungseinheit üblichen Sport-, Spiel- oder Übungssituationen ohne die Einhaltung des ansonsten erforderlichen Mindestabstands durchgeführt werden.

2.2. Umkleiden & Sanitäreinrichtungen

Umkleiden und Duschen dürfen wieder benutzt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Den installierten Hinweisschildern der Stadt Mannheim ist Folge zu leisten.

2.3. Sportbereiche

Die Sportbereiche sind auf dem direkten Weg (Schilder) zu betreten. Das Besuchen anderer Trainingsbereiche (Hallendrittel/Garagen) ist untersagt.

2.4. Beendigung des Trainings und Verlassen des Geländes

Das Training wird in der Gruppe gemeinsam 5 Minuten vor Trainingsende beendet. Wichtig ist, dass sich bitte exakt an die vorgegebenen Zeiten gehalten wird, um unnötigen Trainingszeitverlust für die folgenden Gruppen zu verhindern. Auf das obligatorische Gespräch nach dem Training muss aus gegebenem Anlass aktuell leider verzichtet werden.

2.5. Hygieneregeln

Jede Trainingsgruppe muss die Bälle und alle sonstigen Sportgeräte vor sowie nach dem Training mit Desinfektions- oder Reinigungsmittel säubern. Auch Handdesinfektionsmittel muss zur Verfügung stehen.

3. Was passiert, wenn ich feststelle, dass ich infiziert bin?

3.1. Bei COVID 19-Symptomen (auch außerhalb des Sportbetriebs) ist eine sofortige Information an die SG Mannheim (Geschäftsstelle: gs@basketball-mannheim.de) zu erfolgen und ein Arzt ist zu kontaktieren.

3.2.  Die Meldung muss mindestens folgende Inhalte aufweisen:
3.2.1. Personenbezogene Angaben der meldenden Einrichtung (Name, Adresse, Telefon, etc.)
3.2.2. Angaben zur meldenden Person
3.2.3. Angaben zur betroffenen Person
3.2.4. Art der Erkrankung bzw. des Verdachts
3.2.5. Erkrankungsbeginn
3.2.6. Meldedatum an das Gesundheitsamt

3.3.  Darüber hinaus ist der DOSB Fragebogen SARS-CoV-2 Risiko auszufüllen und mit der Meldung abzugeben.

3.4.  Die sofortige und fachgerechte Meldung an das örtliche Gesundheitsamt muss durch den/die Betroffene*n selbst durchgeführt werden.

Der Appell an alle: Bitte haltet euch ausnahmslos an diese Vorgaben! Vielen Dank!